Betriebsprüfung
Die meisten Probleme des internationalen Steuerrechts werden in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Hierbei handelt es sich entweder um die Begründung einer ungewollten Betriebsstätte im Inland, der Nichtanerkennung einer ausländischen Betriebsstätte oder aber auch die Verwerfung der Verrechnungspreisdokumentationen im grenzüberschreitenden Konzern.
Oftmals liefert die Betriebsprüfung beim Arbeitgeber auch den Grund für eine Nichtanerkennung des Grenzgängerstatus beim Arbeitnehmer oder erhebliche Nachversteuerungen im Zusammenhang mit Lohn- oder Lohnsonderzahlungen wie Abfindungen, Spesen oder sonstigen Auslagen.
Wir begleiten Ihre Betriebsprüfung zusammen mit Ihnen und ggf. mit Ihrem aktuellen steuerlichen Berater und versuchen hierbei eine steuerlich optimale Position zu schaffen um die Betriebsprüfung wirtschaftlich sinnvoll zu beenden.
Bei Interesse zu unseren Leistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen kontaktieren Sie uns unverbindlich unter Haberbosch@doppelbesteuerung.eu