Mahnung vom FA Neubrandenburg für Auslandsrentner
Mahnung vom FA Neubrandenburg aber keine Steuerbescheide erhalten
Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen vom FA Neubrandenburg über horrende Steuerbeträge. Nur haben diese Rentner nie einen Steuerbescheid erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufiger, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das FA beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestenes mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.
Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@doppelbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Angebot.
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