Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

direkt Beratung vereinbaren

Sie wollen eine Beratung zum Internationalen Steuerrecht?

 
Unter der Seite www.shop.doppelbesteuerung.eu
können Sie einen Telefontermin oder eine persönliche Besprechung vereinbaren. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht ebenso.
 

Kategorie: Auslandsrentner

05.01.2013

Mahnung vom FA Neubrandenburg für Auslandsrentner

Mahnung vom FA Neubrandenburg aber keine Steuerbescheide erhalten

Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen vom FA Neubrandenburg über horrende Steuerbeträge. Nur haben diese Rentner nie einen Steuerbescheid erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufiger, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das FA beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestenes mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.

Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@doppelbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Angebot.

03.01.2013

Auslandsrentner in Frankreich

Besteuerung deutscher Rentner in Frankreich

Frankreich ist eines der beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer, insbesondere für deutsche Rentner. Diese haben mittlerweile Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit unliebsamen Nachrichten. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen sind zumindest Renten aus der deutschen Sozialversicherung in Deutschland steuerpflichtig. Das FA Neubrandenburg hat auf Grund der drohenden Verjährung bereits Bescheide für die Jahre 2005-2006, oftmals sogar bis 2011 erstellt und versandt. Tausende von Rentnern drohen hohe Nachzahlungen.

In vielen Fällen ist es allerdings möglich diese Steuerlast zu senken, in den allermeisten Fällen sogar auf eine 0,00 € Steuerbelastung. Wichtig ist vor allem schnell zu handeln, damit die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg (RiA) nicht bestandskräftig werden.

Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen.

02.01.2013

Auslandsrentner in Südafrika

Besteuerung deutscher Rentner in Südafrika

Wie viele andere Rentner, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, versendet das Finanzamt Neubrandenburg derzeit Einkommensteuerbescheide an Rentner, die in Südafrika leben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika schützt diese Rentner nicht, da zwar im Doppelbesteuerungsabkommen diverse Besteuerungsrechte nur Südafrika zugesprochen werden, allerdings nimmt Südafrika dieses Besteuerungsrecht nicht wahr. Südafrika besteuert grundsätzlich nur Einnahmen, die aus dem Territorium des Staates Südafrika stammen. Nach dem DBA fällt das Besteuerungsrecht für Renten die aus Deutschland stammen damit wieder Deutschland zu. Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) verlangt daher derzeit ganz erhebliche Steuersummen von den betroffenen Personen.

Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen. In nahezu allen Fällen kann durch unsere Tätigkeit die Steuerlast die ursprünglich vom Finanzamt Neubrandenburg gefordert wird auf 0,00 € gesenkt werden.

22.12.2012

Besteuerung von Auslandsrentnern

Steuerbescheide Finanzamt Neubrandenburg
Seit geraumer Zeit verschickt das FA Neubrandenburg Steuerbescheide an Rentner in der ganzen Welt. Grund hierfür ist eine Änderung der Besteuerung von Renten aus deutschen Quellen im Jahr 2005, die nun mit voller Härte durchgesetzt wird. Rentner, die Bescheide erhalten sollten diese umgehend prüfen lassen um keine Fristen zu versäumen. Die festgesetzte Steuer steht oftmals nicht im Verhältnis zu den Einnahmen dieser Rentner. In sehr vielen Fällen gelingt es, diese Steuer durch die Abgabe von Steuererklärungen zu senken oder sogar ganz zu verhindern. Wir bieten die unverbindliche Prfung dieser Steuerbescheide  an.  Klicken Sie hier für weitere Informationen.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner