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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
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Fax 0761 / 29 67 88-10
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Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
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Kategorie: Betriebsstätte

01.09.2012

Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Personengesellschaft

Die Frage, ob eine Personengesellschaft intransparent oder transparent behandelt wird, d.h.  ob die Einkünfte dem Gesellschafter oder der Gesellschaft zugerechnet werden, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Personengesellschaften werden nach deutschem Recht transparent behandelt, d.h. die Einkünfte werden beim Gesellschafter und nicht der Gesellschaft besteuert.

BFH, Urteil vom 25.05.2011 – I R 95/10

Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 2. 9. 2010 9 K 2510/04 B

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17.08.2012

Ausländische Veräußerungsverluste und die Geltendmachung im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes

Ausländische Veräußerungsverluste, die im Inland im Wege des negativen Progressionsverlustes zu berücksichtigen sind, sind in voller Höhe geltend zu machen und nicht etwa im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung.

BFH, Urt. vom 01.02.2012 – I R 34/11 (Vorinstanz: FG Münster vom 18. 3. 2011 4 K 3477/09 E (EFG 2011, 1705))



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01.08.2012

Zurechnung von Einkünften zu einer inländische Betriebsstätte

Selbst bei Umqualifizierung von Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG müssen Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können, um in Deutschland der Besteuerung unterworfen zu werden. Liegt keine inländische Betriebsstätte vor oder können die Einkünfte auf Grund Ihrer Art oder Ihres Entstehens nicht dieser Betriebsstätte zugerechnet werden, entfällt das deutsche Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.(hier: DBA D-USA)

BFH, Urteil vom 8. 9. 2010 – I R 74/09 (FG München 30. 7. 2009 1 K 1816/09)

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24.05.2012

Abzug finaler Betriebsstättenverluste

Erst in dem Jahr in dem die ausländischen Verluste final werden, können diese in Deutschland berücksichtigt werden, hierzu muss es zu einer Nichtberücksichtigung der Verluste im anderen Staat aus Rechtsgründen und nicht nur aus tatsächlichen Gründen kommen.

BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 107/09

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07.10.2011

Keine Hinzurechnung von ausländischen Gewinnanteilen bei der Gewerbesteuer

Ausländische Gewinnanteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft(hier:Polen) die nach dem Schachtelprivileg steuerfrei und von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind, sind bei der Gewerbesteuer nicht wieder hinzuzurechnen.

BFH, Urteil vom 23. 6. 2010 – I R 71/09

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05.03.2011

Ausländische Betriebsstättenverluste

Ausländische Betriebsstättenverluste können allenfalls dann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn diese im anderen Staat (hier: Frankreich) auf keine Art und Weise geltend gemacht werden können. Werden die Verluste im anderen Staat nur teilweise berücksichtigt, entfällt eine Berücksichtigung in der Bundesrepublik Deutschland.

BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 100/09

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25.11.2010

Keine finale Betriebsaufgabe bei Betriebsverlegung ins Ausland

Es liegt auch dann keine finale Betriebsaufgabe vor, wenn der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird und von nun an eine Besteuerung auf Grund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nicht mehr möglich ist.

BFH, Urteil vom 28. 10. 2009 – I R 99/08

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20.11.2010

Keine gewerblichen Gewinne einer gewerblich geprägten US-Partnership

Die gewerbliche Prägung eines US-Partnership führt nicht zu einer Umqualifizierung der Miet- oder Zinseinkünfte in sonstige gewerbliche Einkünfte nach DBA-Recht.

BFH, Urteil vom 28. 4. 2010 – I R 81/09

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16.11.2010

Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme

Die Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Tochtergesellschaft muss auch dann nicht einer gewinnauslösenden Entnahme gleichstehen, wenn die Einnahmen aus der Tochtergesellschaft auf Grund eines DBAs von der inländischen Besteuerung freigestellt ist.

BFH, Urteil vom 17. 7. 2008 – I R 77/06

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12.10.2010

Verlustverrechnung ausländischer Betriebsstätten

Die Verrechnung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten setzt zumindest einmal die Ermittlung der Verluste nach dem deutschen Einkommensteuergesetz voraus.

FG Berlin-Brandenburg: Urteil vom 13.04.2010 – 6 K 5440/04

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