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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

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Kategorie: Einkommen

01.11.2010

Aufteilung der Tätigkeitsorte nach Verhältnis der ausländischen Tätigkeit zu den vereinbarten Arbeitstagen

Bei Tätigkeiten in mehreren Staaten sind grundsätzlich die im Ausland ausgeführten Tätigkeiten ins Verhältnis zu den insgesamt vereinbarten Arbeitstagen zu setzen und nach diesem Verhältnis sind die Einkünfte in den beiden Staaten zu versteuern.

BFH: Urteil vom 29.01.1986 – I R 22/85

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12.10.2010

Verluste einer ausländischen Ferienimmobilie (hier Frankreich)

Verluste aus der Vermietung einer in Frankreich belegenen Ferienimmobilie sind in Frankreich zu berücksichtigen, in Deutschland hat dies allenfalls Auswirkung auf den negativen Progressionsvorbehalt.

FG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 05.05.2010 – 5 K 2408/08

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05.10.2010

„Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“

Für die abkommensrechtliche Einordnung von Einkünften unter den Begriff „Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“ darf nicht die deutsche Rechtsprechung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft herangezogen werden, so dass es sich bei den Einkünften vermögensverwaltender Personengesellschaften ausländischen Rechts um Zinsen, nicht im Unternehmensgewinne handelt.

BFH, Urteil vom 28. 4. 2010 – I R 81/09

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05.10.2010

Einkünfte aus ausländischen Quellen, hier Einkünfte aus Wohnungsverkauf in Spanien, sind in D von der Besteuerung freizustellen.

Einnahmen aus dem Verkauf einer in Spanien belegenen Wohnung sind in Deutschland nach dem DBA D-Spanien von der Besteuerung freizustellen und nicht etwa lediglich die ausländische Steuer lediglich anzurechnen.

FG Niedersachsen: Urteil vom 04.03.2010 – 10 K 259/08

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05.10.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Geschäftsführers der zeitgleich Delegierter ist.

Die Aufteilung der Einkünfte eines Geschäftsführers, der zeitgleich Delegierter der Kapitalgesellschaft ist, ist nach dem DBA D-CH nicht angezeigt. Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates gilt für die Gesamteinkünfte, während die erhobene Quellensteuer lediglich angerechnet wird.

FG Baden-Württemberg: Urteil vom 17.12.2009 – 3 K 3006/08

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05.10.2010

Grenzgängerregelung einmal anders herum

In diesem Urteil beschäftigt sich der BFH mit der Grenzgängerregelung für einen Steuerpflichtigen, der in D gearbeitet hat. Das besondere hieran ist die Lohnsteuerabzugsverpflichtung des Arbeitgebers und die daraus folgende Inhaftungsnahme, falls die Grenzgängerregelung von dem Arbeitgeber falsch angewandt wurde. Es ist daher für den Arbeitgeber unumgänglich bei Fragen mit im Ausland wohnenden Mitarbeitern die Lohnsteuerabzugsverpflichtung von einem qualifizierten Berater prüfen zu lassen.

BFH: Urteil vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV)           Grenzgänger, Frankreich

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27.03.2010

Besteuerung von Einkünften aus sog. „schwarzen Fonds“(hier Luxemburg)

Das Gericht wendet die vom BFH aufgestellten Grundsätze zur Besteuerung von thesaurierten Erträgen und die Nichtbesteuerung von Einkünften aus Aktienverkäufen auf den konkreten Fall an.

FG Münster Urteil vom 14.01.2010, Az: 5 K 2852/05

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23.10.2009

Leistungen zur Förderung des eigengenutzten Wohneigentums sind als Rentenzahlungen in Deutschland zu versteuern

Auch die von einer schweizer Pensionskasse als Vorbezug gezahlte Leistung zur Förderung des eigengenutzten Wohneigentums unterliegt der deutschen Besteuerung, da inhaltlich eine Rente vorliegt. Hierbei ist unbeachtlich ob die Zahlung in einem Einmalbetrag oder laufend ausbezahlt wird.

Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23.10.2009 Az 11 K 4308/08

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02.09.2009

Wegzugsbesteuerung bei Abfindungszahlungen (hier Schweiz)

Kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Abfindungszahlungen nach Wegzug (hier Schweiz)

BFH, Urteil vom 2.9.2009 – I R 111/08 (FG München vom 24.10.2008 – 8 K 3902/07)

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02.09.2009

Besteuerung von Abfindungen bei Anwendung DBA-Belgien

Kein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für Abfindungszahlungen eines in Belgien wohnhaften Steuerpflichtigen

BFH, Urt. vom 02.09.2009 – I R 90/08 (Vorinstanz: FG Köln vom 13.8.2008 4 K 3363/07)

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