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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Kategorie: Grenzgänger

16.08.2012

Grenzgänger Frankreich

Die Grenzgängereigenschaft geht – bei einer Beschäftigung in der Grenzzone während des ganzen Kalenderjahres – nur dann nach Art. 13 V DBA-Frankreich verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen entweder nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dienstreisen außerhalb der Grenzzone führen auch insoweit zu Nichtrückkehrtagen, als sie im Ansässigkeitsstaat durchgeführt werden.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV) (Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. 6. 2008 Az.: 11 K 21/06)

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18.02.2011

Grenzgänger nach Art. 15a DBA Schweiz

Die Grenzgängerregelung geht der Grundregel für Arbeitseinkommen nach Art.15 DBA vor. Dies bedeutet, dass auch die Ausnahmeregelung für leitende Angestellte nicht greift, sofern dieser Grenzgänger ist. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass Grenzgänger bereits derjenige ist, der regelmäßig, nicht notwendig täglich, auf dem Arbeitsweg die Grenze passiert.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.2008 – 3 K 119/07 (Rev. eingelegt BFH I R 86/08)

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08.02.2011

Grenzgängereigenschaft DBA Frankreich

Zu den Tagen der Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone nach DBA D-Frankreich zählen nur ganze Arbeitstage. Eine Verständigungsvereinbarung bindet die Gerichte solange nicht, als diese nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Übrigen bleibt die Grenzgängereigenschaft bestehen, sofern der Steuerpflichtige an nicht mehr als 45 ganzen Arbeitstagen außerhalb der Grenzregion arbeitet.

FG des Saarlandes, Urteil vom 12. 8. 2008 – 2 K 2024/03

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16.11.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage (hier Frankreich)

Zu den Nichtrückkehrtagen im Sinne des DBA D-Frankreich zählen auch die Dienstreisen innerhalb des Ansässigkeitsstaates wenn sie entweder außerhalb der Grenzzone erfolgten oder eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht erfolgte.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08

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24.10.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage (hier Frankreich)

Zu den Nichtrückkehrtagen im Sinne des DBA D-Frankreich zählen auch die Dienstreisen innerhalb des Ansässigkeitsstaates wenn sie entweder außerhalb der Grenzzone erfolgten oder eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht erfolgte.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08

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05.10.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Geschäftsführers der zeitgleich Delegierter ist.

Die Aufteilung der Einkünfte eines Geschäftsführers, der zeitgleich Delegierter der Kapitalgesellschaft ist, ist nach dem DBA D-CH nicht angezeigt. Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates gilt für die Gesamteinkünfte, während die erhobene Quellensteuer lediglich angerechnet wird.

FG Baden-Württemberg: Urteil vom 17.12.2009 – 3 K 3006/08

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05.10.2010

Grenzgängerregelung einmal anders herum

In diesem Urteil beschäftigt sich der BFH mit der Grenzgängerregelung für einen Steuerpflichtigen, der in D gearbeitet hat. Das besondere hieran ist die Lohnsteuerabzugsverpflichtung des Arbeitgebers und die daraus folgende Inhaftungsnahme, falls die Grenzgängerregelung von dem Arbeitgeber falsch angewandt wurde. Es ist daher für den Arbeitgeber unumgänglich bei Fragen mit im Ausland wohnenden Mitarbeitern die Lohnsteuerabzugsverpflichtung von einem qualifizierten Berater prüfen zu lassen.

BFH: Urteil vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV)           Grenzgänger, Frankreich

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05.10.2010

Abkommenswidrig erhobene Steuern können im anderen Staat nicht angerechnet werden

Werden Steuern in dem einen Staat abkommenswidrig erhoben, können diese insbesondere dann nicht im Ansässigkeitsstaat angerechnet werden, wenn die Einkünfte aus dem erstgenannten Staat stammen und die Besteuerung in diesem Staat nicht den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens entspricht.

BFH: Urteil vom 02.03.2010 – I R 75/08 (NV)

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27.03.2010

BFH zur Grenzgängerregelung im DBA D-Frankreich

Der BFH hat ausführlich zur Grenzgängerregelung zwischen Deutschland und Frankreich Stellung genommen anhand des konkreten Falles eines beschränkt Steuerpflichtigen Grenzgängers.

BFH 11.11.2009, Az: I R 84/08

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27.03.2010

Untersuchungshaft kann zu Nichtrückkehrtagen im Sinne des Art. 15a DBA D-CH führen

Untersuchungshaft eines Grenzgängers kann dann zu Nichtrückkehrtagen im Sinne des Art. 15a DBA D-CH führen, wenn die der Untersuchungshaft zugrundeliegende Tat einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit hat.

BFH 11.11.2009, Az: I R 50/08

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