Thema: Arbeitgeber
05.10.2010
Grenzgängerregelung einmal anders herum
In diesem Urteil beschäftigt sich der BFH mit der Grenzgängerregelung für einen Steuerpflichtigen, der in D gearbeitet hat. Das besondere hieran ist die Lohnsteuerabzugsverpflichtung des Arbeitgebers und die daraus folgende Inhaftungsnahme, falls die Grenzgängerregelung von dem Arbeitgeber falsch angewandt wurde. Es ist daher für den Arbeitgeber unumgänglich bei Fragen mit im Ausland wohnenden Mitarbeitern die Lohnsteuerabzugsverpflichtung von einem qualifizierten Berater prüfen zu lassen.
BFH: Urteil vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV) Grenzgänger, Frankreich
Kategorien: Einkommen, Grenzgänger
Schlagworte:Arbeitgeber, Grenzgänger, Haftung