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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Thema: Aufteilung der Werbungskosten

02.09.2009

Aufteilung von Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen

Steuerpflichtige, die steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen erzielen, können allgemeine, einer bestimmten Einnahmeerzielung nicht zurechenbare Werbungskosten, nur in dem Verhältnis ansetzen, wie das Verhältnis der steuerpflichtigen und der steuerfreien Einnahmen ist.

Urteil des BFH vom 02.09.2009 Az I R 32/09

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