Thema: Aufteilung der Werbungskosten
02.09.2009
Aufteilung von Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen
Steuerpflichtige, die steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen erzielen, können allgemeine, einer bestimmten Einnahmeerzielung nicht zurechenbare Werbungskosten, nur in dem Verhältnis ansetzen, wie das Verhältnis der steuerpflichtigen und der steuerfreien Einnahmen ist.
Urteil des BFH vom 02.09.2009 Az I R 32/09
Kategorien: DBA, Doppelbesteuerung, Einkommen, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz
Schlagworte:Aufteilung der Werbungskosten, freigestellte Einkünfte