Thema: Betriebsaufgabe
25.11.2010
Keine finale Betriebsaufgabe bei Betriebsverlegung ins Ausland
Es liegt auch dann keine finale Betriebsaufgabe vor, wenn der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird und von nun an eine Besteuerung auf Grund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nicht mehr möglich ist.
BFH, Urteil vom 28. 10. 2009 – I R 99/08
Kategorien: AStG, Betriebsstätte
Schlagworte:Betriebsaufgabe, Betriebsstätte