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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
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Fax 0761 / 29 67 88-10
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Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
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Thema: Betriebsstätte

01.08.2012

Zurechnung von Einkünften zu einer inländische Betriebsstätte

Selbst bei Umqualifizierung von Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG müssen Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können, um in Deutschland der Besteuerung unterworfen zu werden. Liegt keine inländische Betriebsstätte vor oder können die Einkünfte auf Grund Ihrer Art oder Ihres Entstehens nicht dieser Betriebsstätte zugerechnet werden, entfällt das deutsche Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.(hier: DBA D-USA)

BFH, Urteil vom 8. 9. 2010 – I R 74/09 (FG München 30. 7. 2009 1 K 1816/09)

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24.05.2012

Abzug finaler Betriebsstättenverluste

Erst in dem Jahr in dem die ausländischen Verluste final werden, können diese in Deutschland berücksichtigt werden, hierzu muss es zu einer Nichtberücksichtigung der Verluste im anderen Staat aus Rechtsgründen und nicht nur aus tatsächlichen Gründen kommen.

BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 107/09

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25.11.2010

Keine finale Betriebsaufgabe bei Betriebsverlegung ins Ausland

Es liegt auch dann keine finale Betriebsaufgabe vor, wenn der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird und von nun an eine Besteuerung auf Grund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nicht mehr möglich ist.

BFH, Urteil vom 28. 10. 2009 – I R 99/08

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12.10.2010

Verlustverrechnung ausländischer Betriebsstätten

Die Verrechnung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten setzt zumindest einmal die Ermittlung der Verluste nach dem deutschen Einkommensteuergesetz voraus.

FG Berlin-Brandenburg: Urteil vom 13.04.2010 – 6 K 5440/04

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05.10.2010

Betriebsstättenvorbehalt bei einem im Ausland angestellten Arbeitnehmer der im Drittland tätig wird.

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten, im entschiedenen Fall wurde einem in der Schweiz angestellten Prokuristen Recht gegeben, der seine Einkünfte, insbesondere die aus der Schweiz für Tätigkeiten in China erhaltenen, von der deutschen Bemessungsgrundlage ausgenommen haben wollte.

BFH, Beschl. vom 20.05.2010 – I B 146/08 (NV)

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27.03.2010

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des §20 AStG

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 20 AStG in der Hinsicht, dass dieser den völkerrechtlichen Regelungen eines DBA (hier:Schweiz) vorgeht.

FG Baden-Württemberg 09.12.2010, Az: 11 V 2885/09

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28.02.2010

Abzugsfähigkeit von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte

Verluste die bei einer ausländischen Betriebsstätte, die im Betriebsstättenstaat nicht mehr abzugsfähig sind, können im Inland im Verlustentstehungsjahr als Verluste geltend gemacht werden.

FG Hamburg 18.11.2009, Az: 6 K 147/08

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14.02.2010

Änderung der Rechtsprechung zur Theorie der finalen Betriebsaufgabe

Allein der Wegzug führt nicht, auch nicht zu einer fiktiven, Betriebsaufgabe, die die Aufdeckung von stillen Reserven zur Folge hätte. Das Besteuerungsrecht für die aufgedeckten stillen Reserven verbleibt zwar bei dem ehemaligen Wohnsitzstaat, aber dieser muss für die Besteuerung des Aufgabegewinns, die tatsächliche Aufdeckung der stillen Reserven abwarten.

BFH Urteil vom 28.10.2009, Az: I R 99/08

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18.11.2009

Berücksichtigung von ausländischen Verlusten

Ausländische Betriebsstättenverluste sind dann im Inland bei den Einkünften des inländischen Stammhauses zu berücksichtigen, wenn im Ausland die noch verbleibenden Verluste nicht weiter geltend gemacht werden können.

Urteil des FG Hamburg vom 18.11.2009 Az.: 6 K 147/08 mehr

27.08.2009

Betriebsstätte = feste Einrichtung auf Dauer

Die für die Zuordnung von ausländischen Einkünften zu den jeweiligen Tätigkeitsorten erforderliche Betriebsstätte muss eine feste Einrichtung darstellen. Diese muss nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch zur alleinigen Verfügung stehen. Ein Kameramann der in zahlreichen Ländern nur vorübergehend tätig ist und jeweils vor Ort auf Einrichtungen seines Arbeitgebers während dieser Tätigkeit zugreifen kann, hat keine Betriebsstätte im Sinne der DBA.

FG Saarland Urteil vom 27.08.2009, Az. 2 K 1406/07

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