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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Thema: Einkünftezurechnung

01.08.2012

Zurechnung von Einkünften zu einer inländische Betriebsstätte

Selbst bei Umqualifizierung von Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG müssen Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können, um in Deutschland der Besteuerung unterworfen zu werden. Liegt keine inländische Betriebsstätte vor oder können die Einkünfte auf Grund Ihrer Art oder Ihres Entstehens nicht dieser Betriebsstätte zugerechnet werden, entfällt das deutsche Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.(hier: DBA D-USA)

BFH, Urteil vom 8. 9. 2010 – I R 74/09 (FG München 30. 7. 2009 1 K 1816/09)

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