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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

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79102 Freiburg
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Fax 0761 / 29 67 88-10
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– Steuerrecht
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Thema: Frankreich

03.01.2013

Auslandsrentner in Frankreich

Besteuerung deutscher Rentner in Frankreich

Frankreich ist eines der beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer, insbesondere für deutsche Rentner. Diese haben mittlerweile Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit unliebsamen Nachrichten. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen sind zumindest Renten aus der deutschen Sozialversicherung in Deutschland steuerpflichtig. Das FA Neubrandenburg hat auf Grund der drohenden Verjährung bereits Bescheide für die Jahre 2005-2006, oftmals sogar bis 2011 erstellt und versandt. Tausende von Rentnern drohen hohe Nachzahlungen.

In vielen Fällen ist es allerdings möglich diese Steuerlast zu senken, in den allermeisten Fällen sogar auf eine 0,00 € Steuerbelastung. Wichtig ist vor allem schnell zu handeln, damit die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg (RiA) nicht bestandskräftig werden.

Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen.

27.08.2012

Berechnung der Anwesenheitstage für die 183-Tage-Regel (hier: Frankreich)

Der Berechnung, der für die 183-Tage-Regel bedeutsamen Tage, dürfen nur diejenigen Tage zugrunde gelegt werden, an denen der Steuerpflichtige sich auch tatsächlich physisch in dem Land aufgehalten hat. Wielange dieser Aufenthalt an dem jeweiligen Tag andauerte ist nicht entscheidend, sofern es sich nicht nur um einen reinen Transit gehandelt hat. (hier: DBA D-Frankreich)

BFH, Urteil vom 12. 10. 2011 – I R 15/11

FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg 12. 1. 2011 2 K 73/07



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16.08.2012

Grenzgänger Frankreich

Die Grenzgängereigenschaft geht – bei einer Beschäftigung in der Grenzzone während des ganzen Kalenderjahres – nur dann nach Art. 13 V DBA-Frankreich verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen entweder nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dienstreisen außerhalb der Grenzzone führen auch insoweit zu Nichtrückkehrtagen, als sie im Ansässigkeitsstaat durchgeführt werden.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV) (Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. 6. 2008 Az.: 11 K 21/06)

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08.02.2011

Grenzgängereigenschaft DBA Frankreich

Zu den Tagen der Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone nach DBA D-Frankreich zählen nur ganze Arbeitstage. Eine Verständigungsvereinbarung bindet die Gerichte solange nicht, als diese nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Übrigen bleibt die Grenzgängereigenschaft bestehen, sofern der Steuerpflichtige an nicht mehr als 45 ganzen Arbeitstagen außerhalb der Grenzregion arbeitet.

FG des Saarlandes, Urteil vom 12. 8. 2008 – 2 K 2024/03

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24.10.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage (hier Frankreich)

Zu den Nichtrückkehrtagen im Sinne des DBA D-Frankreich zählen auch die Dienstreisen innerhalb des Ansässigkeitsstaates wenn sie entweder außerhalb der Grenzzone erfolgten oder eine Rückkehr an den Wohnsitz nicht erfolgte.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08

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12.10.2010

Verluste einer ausländischen Ferienimmobilie (hier Frankreich)

Verluste aus der Vermietung einer in Frankreich belegenen Ferienimmobilie sind in Frankreich zu berücksichtigen, in Deutschland hat dies allenfalls Auswirkung auf den negativen Progressionsvorbehalt.

FG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 05.05.2010 – 5 K 2408/08

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27.03.2010

BFH zur Grenzgängerregelung im DBA D-Frankreich

Der BFH hat ausführlich zur Grenzgängerregelung zwischen Deutschland und Frankreich Stellung genommen anhand des konkreten Falles eines beschränkt Steuerpflichtigen Grenzgängers.

BFH 11.11.2009, Az: I R 84/08

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