Thema: Gewerbesteuer
07.10.2011
Keine Hinzurechnung von ausländischen Gewinnanteilen bei der Gewerbesteuer
Ausländische Gewinnanteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft(hier:Polen) die nach dem Schachtelprivileg steuerfrei und von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind, sind bei der Gewerbesteuer nicht wieder hinzuzurechnen.
BFH, Urteil vom 23. 6. 2010 – I R 71/09
Kategorien: Betriebsstätte
Schlagworte:Gewerbesteuer