Thema: Pensionen
25.11.2010
Anwendung des §50d EstG bei Pensionszahlungen einer Personengesellschaft
Sondervergütungen sind nicht automatisch über §50d EstG dem Betriebsstättengewinn zuzurechnen. Vorliegend Pensionszahlungen einer inländischen Personengesellschaft an einen ehemaligen Geselllschafter der in den USA ansässig ist.(Revision eingelegt)
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. 10. 2009 – 10 K 3312/08
Kategorien: Doppelbesteuerung
Schlagworte:Pensionen