Thema: Rente in Frankreich
03.01.2013
Auslandsrentner in Frankreich
Besteuerung deutscher Rentner in Frankreich
Frankreich ist eines der beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer, insbesondere für deutsche Rentner. Diese haben mittlerweile Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit unliebsamen Nachrichten. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen sind zumindest Renten aus der deutschen Sozialversicherung in Deutschland steuerpflichtig. Das FA Neubrandenburg hat auf Grund der drohenden Verjährung bereits Bescheide für die Jahre 2005-2006, oftmals sogar bis 2011 erstellt und versandt. Tausende von Rentnern drohen hohe Nachzahlungen.
In vielen Fällen ist es allerdings möglich diese Steuerlast zu senken, in den allermeisten Fällen sogar auf eine 0,00 € Steuerbelastung. Wichtig ist vor allem schnell zu handeln, damit die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg (RiA) nicht bestandskräftig werden.
Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen.
Kategorien: Auslandsrentner
Schlagworte:Auslandsrentner, beschränkte Steuerpflicht, Frankreich, Rente in Frankreich