Thema: Renten
24.05.2012
Besteuerung und Behandlung dänischer Renten
Renten aus Dänemark sind in Deutschland mit dem Besteuerungsanteil beim Progressionsvorbehalt zu erfassen und in dieser Höhe zu berücksichtigen.
BFH, Urt. vom 14.07.2010 – X R 37/08
Kategorien: DBA, Doppelbesteuerung
Schlagworte:Dänemark, Renten