Thema: Sondervergütungen
24.08.2012
Sondervergütungen eines ehemaligen Gesellschafters einer Personengesellschaft
Nachträgliche Einnahmen eines ehemaligen Gesellschafters einer deutschen Personengesellschaft sind nach DBA-Recht nicht als Unternehmensgewinne sondern, vorliegend, als Ruhegehälter zu qualifizieren und damit im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung zu unterwerfen.
Bei der Anwendung des §50d X EStG durch die Finanzbehörden, insbesondere bei Betriebsprüfungen, ist Vorsicht geboten und es sollte durch den Berater ganz genau geprüft werden, ob die engen Voraussetzungen die der BFH aufgestellt hat, vorliegen.
BFH, Urteil vom 07.12.2011 – I R 5/11
Kategorien: DBA
Schlagworte:Sondervergütungen, USA