Thema: Spanien
05.10.2010
Einkünfte aus ausländischen Quellen, hier Einkünfte aus Wohnungsverkauf in Spanien, sind in D von der Besteuerung freizustellen.
Einnahmen aus dem Verkauf einer in Spanien belegenen Wohnung sind in Deutschland nach dem DBA D-Spanien von der Besteuerung freizustellen und nicht etwa lediglich die ausländische Steuer lediglich anzurechnen.
FG Niedersachsen: Urteil vom 04.03.2010 – 10 K 259/08
Kategorien: DBA, Einkommen
Schlagworte:Spanien, Wohnungsverkauf