Thema: Südafrika
02.01.2013
Auslandsrentner in Südafrika
Besteuerung deutscher Rentner in Südafrika
Wie viele andere Rentner, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, versendet das Finanzamt Neubrandenburg derzeit Einkommensteuerbescheide an Rentner, die in Südafrika leben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika schützt diese Rentner nicht, da zwar im Doppelbesteuerungsabkommen diverse Besteuerungsrechte nur Südafrika zugesprochen werden, allerdings nimmt Südafrika dieses Besteuerungsrecht nicht wahr. Südafrika besteuert grundsätzlich nur Einnahmen, die aus dem Territorium des Staates Südafrika stammen. Nach dem DBA fällt das Besteuerungsrecht für Renten die aus Deutschland stammen damit wieder Deutschland zu. Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) verlangt daher derzeit ganz erhebliche Steuersummen von den betroffenen Personen.
Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen. In nahezu allen Fällen kann durch unsere Tätigkeit die Steuerlast die ursprünglich vom Finanzamt Neubrandenburg gefordert wird auf 0,00 € gesenkt werden.
Kategorien: Auslandsrentner
Schlagworte:Auslandsrentner, FA Neubrandenburg, Rente in Südafrika, Südafrika