Thema: Unterhalt
03.01.2011
Steuerliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen ins Ausland
Will der Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen an Abkömmlinge ins Ausland steuerlich geltend machen, so gelten auch hier die Grundsätze der Bedürftigkeit, dadurch dass der Sachverhalt im Ausland für das FA nicht nachzuprüfen ist, bestehen höhere Nachweispflichten für den Steuerpflichtigen.
BFH, Urteil vom 5. 5. 2010 – VI R 29/09