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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Thema: Unterhalt

03.01.2011

Steuerliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen ins Ausland

Will der Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen an Abkömmlinge ins Ausland steuerlich geltend machen, so gelten auch hier die Grundsätze der Bedürftigkeit, dadurch dass der Sachverhalt im Ausland für das FA nicht nachzuprüfen ist, bestehen höhere Nachweispflichten für den Steuerpflichtigen.

BFH, Urteil vom 5. 5. 2010 – VI R 29/09

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