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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Thema: Unternehmensgewinne

05.10.2010

„Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“

Für die abkommensrechtliche Einordnung von Einkünften unter den Begriff „Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“ darf nicht die deutsche Rechtsprechung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft herangezogen werden, so dass es sich bei den Einkünften vermögensverwaltender Personengesellschaften ausländischen Rechts um Zinsen, nicht im Unternehmensgewinne handelt.

BFH, Urteil vom 28. 4. 2010 – I R 81/09

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