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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

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Thema: USA

24.08.2012

Sondervergütungen eines ehemaligen Gesellschafters einer Personengesellschaft

Nachträgliche Einnahmen eines ehemaligen Gesellschafters einer deutschen Personengesellschaft sind nach DBA-Recht nicht als Unternehmensgewinne sondern, vorliegend, als Ruhegehälter zu qualifizieren und damit im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung zu unterwerfen.

Bei der Anwendung des §50d X EStG durch die Finanzbehörden, insbesondere bei Betriebsprüfungen, ist Vorsicht geboten und es sollte durch den Berater ganz genau geprüft werden, ob die engen Voraussetzungen die der BFH aufgestellt hat, vorliegen.

BFH, Urteil vom 07.12.2011 – I R 5/11



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26.01.2011

Zinsen aus einem gewinnabhängigen Darlehen

Zinsen aus einem gewinnabhängigen Darlehen an eine amerikanische Gesellschaft sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen, das alleinige Besteuerungsrecht steht den USA zu.

BFH, Urteil vom 19. 5. 2010 – I R 75/09

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20.11.2010

Keine gewerblichen Gewinne einer gewerblich geprägten US-Partnership

Die gewerbliche Prägung eines US-Partnership führt nicht zu einer Umqualifizierung der Miet- oder Zinseinkünfte in sonstige gewerbliche Einkünfte nach DBA-Recht.

BFH, Urteil vom 28. 4. 2010 – I R 81/09

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12.10.2010

Bagatellgrenze des Art. 17 DBA USA

Zur Berechnung der Einkünfte für die Anwendung der Bagatellgrenze des Art.17 DBA USA zählen auch die Auslagen für Reisen und Spesen, nicht nur das eigentliche Honorar.

FG Köln: Urteil vom 24.03.2010 – 2 K 2514/04

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05.10.2010

„Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“

Für die abkommensrechtliche Einordnung von Einkünften unter den Begriff „Gewerbliche Gewinne eines Unternehmens“ darf nicht die deutsche Rechtsprechung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft herangezogen werden, so dass es sich bei den Einkünften vermögensverwaltender Personengesellschaften ausländischen Rechts um Zinsen, nicht im Unternehmensgewinne handelt.

BFH, Urteil vom 28. 4. 2010 – I R 81/09

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05.10.2010

Im Ausland entstandene Ausbildungskosten

Auch Ausbildungskosten im Rahmen eines Studiums die während eines Auslandaufenthaltes entstehen können vorweggenommene Werbungskosten darstellen.

FG Hamburg Gerichtsbescheid vom11.03.2005 II 418/03

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09.10.2009

Besteuerung von Ruhegehältern nach DBA (hier USA)

Alterseinkünfte eines ehemaligen Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH sind auch dann abkommensrechtlich als Ruhegehälter zu behandeln, wenn dieser an der Gesellschaft beteiligt war. Das Besteuerungsrecht steht dann dem Staat zu der nach Art 18 DBA die Ruhegehälter besteuern darf. (hier: USA)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2009, Az. 10 K 3312/08

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30.07.2009

Lizenzgebührzahlungen an Mitunternehmer im Ausland

Lizenzgebühren sind als Sondervergütungen im Sitzstaat zu versteuern, da diese sofern nicht von einem DBA ausrücklich erwähnt, gem. § 50d Abs.10 Satz 1 EStG erfasst werden. Die Rückwirkung des neu eingefügten § 50d Abs. 10 EStG ist nicht verfassungswidrig sofern dieser nur auf noch nicht bestandskräftige Altfälle angewendet wird. (hier: USA)

Urteil des FG München vom 30.07.2009 Az 1 K 1816/09 mehr

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