Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

direkt Beratung vereinbaren

Sie wollen eine Beratung zum Internationalen Steuerrecht?

 
Unter der Seite www.shop.doppelbesteuerung.eu
können Sie einen Telefontermin oder eine persönliche Besprechung vereinbaren. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht ebenso.
 

Thema: Verluste

24.05.2012

Abzug finaler Betriebsstättenverluste

Erst in dem Jahr in dem die ausländischen Verluste final werden, können diese in Deutschland berücksichtigt werden, hierzu muss es zu einer Nichtberücksichtigung der Verluste im anderen Staat aus Rechtsgründen und nicht nur aus tatsächlichen Gründen kommen.

BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 107/09

mehr

05.03.2011

Ausländische Betriebsstättenverluste

Ausländische Betriebsstättenverluste können allenfalls dann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn diese im anderen Staat (hier: Frankreich) auf keine Art und Weise geltend gemacht werden können. Werden die Verluste im anderen Staat nur teilweise berücksichtigt, entfällt eine Berücksichtigung in der Bundesrepublik Deutschland.

BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 100/09

mehr

17.12.2010

Verlustberücksichtigung bei Ferienimmobilien

Inwiefern können Verluste aus der Vermietung ausländischer Ferienimmobilien in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.08.2010 – 3 K 1314/07

mehr

12.10.2010

Verluste einer ausländischen Ferienimmobilie (hier Frankreich)

Verluste aus der Vermietung einer in Frankreich belegenen Ferienimmobilie sind in Frankreich zu berücksichtigen, in Deutschland hat dies allenfalls Auswirkung auf den negativen Progressionsvorbehalt.

FG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 05.05.2010 – 5 K 2408/08

mehr

28.02.2010

Abzugsfähigkeit von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte

Verluste die bei einer ausländischen Betriebsstätte, die im Betriebsstättenstaat nicht mehr abzugsfähig sind, können im Inland im Verlustentstehungsjahr als Verluste geltend gemacht werden.

FG Hamburg 18.11.2009, Az: 6 K 147/08

mehr

18.11.2009

Berücksichtigung von ausländischen Verlusten

Ausländische Betriebsstättenverluste sind dann im Inland bei den Einkünften des inländischen Stammhauses zu berücksichtigen, wenn im Ausland die noch verbleibenden Verluste nicht weiter geltend gemacht werden können.

Urteil des FG Hamburg vom 18.11.2009 Az.: 6 K 147/08 mehr

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner