Thema: Verluste
24.05.2012
Abzug finaler Betriebsstättenverluste
Erst in dem Jahr in dem die ausländischen Verluste final werden, können diese in Deutschland berücksichtigt werden, hierzu muss es zu einer Nichtberücksichtigung der Verluste im anderen Staat aus Rechtsgründen und nicht nur aus tatsächlichen Gründen kommen.
BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 107/09
Kategorien: Betriebsstätte
Schlagworte:ausländische Verluste, Betriebsstätte, Verluste
05.03.2011
Ausländische Betriebsstättenverluste
Ausländische Betriebsstättenverluste können allenfalls dann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn diese im anderen Staat (hier: Frankreich) auf keine Art und Weise geltend gemacht werden können. Werden die Verluste im anderen Staat nur teilweise berücksichtigt, entfällt eine Berücksichtigung in der Bundesrepublik Deutschland.
BFH, Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 100/09
Kategorien: Betriebsstätte
Schlagworte:Verluste
17.12.2010
Verlustberücksichtigung bei Ferienimmobilien
Inwiefern können Verluste aus der Vermietung ausländischer Ferienimmobilien in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.08.2010 – 3 K 1314/07
Kategorien: DBA
Schlagworte:ausländische Verluste, Verluste
12.10.2010
Verluste einer ausländischen Ferienimmobilie (hier Frankreich)
Verluste aus der Vermietung einer in Frankreich belegenen Ferienimmobilie sind in Frankreich zu berücksichtigen, in Deutschland hat dies allenfalls Auswirkung auf den negativen Progressionsvorbehalt.
FG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 05.05.2010 – 5 K 2408/08
Kategorien: DBA, Einkommen
Schlagworte:Frankreich, Verluste
28.02.2010
Abzugsfähigkeit von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte
Verluste die bei einer ausländischen Betriebsstätte, die im Betriebsstättenstaat nicht mehr abzugsfähig sind, können im Inland im Verlustentstehungsjahr als Verluste geltend gemacht werden.
FG Hamburg 18.11.2009, Az: 6 K 147/08
Kategorien: Betriebsstätte, Doppelbesteuerung
Schlagworte:Betriebsstätte, Verluste
18.11.2009
Berücksichtigung von ausländischen Verlusten
Ausländische Betriebsstättenverluste sind dann im Inland bei den Einkünften des inländischen Stammhauses zu berücksichtigen, wenn im Ausland die noch verbleibenden Verluste nicht weiter geltend gemacht werden können.
Urteil des FG Hamburg vom 18.11.2009 Az.: 6 K 147/08 mehr
Kategorien: DBA, Steuern
Schlagworte:Betriebsstätte, Verluste