Thema: Verwaltungsrat
29.05.2012
Versteuerung von Einkünften aus Tätigkeit als Verwaltungsrat einer Schweizer AG
Die Regelung des Art. 16 des DBA mit der Schweiz betrifft nur die reine Tätigkeit als Verwaltungsrat, mithin die aufsichtsführende Tätigkeit. Die darüberhinausgehende geschäftsführende Tätigkeit richtet sich wiederum nach den Art. 15 und 15a, insbesondere auch Art.15 Abs IV des DBA. Für Verwaltungsräte, die auch eine geschäftsleitende Tätigkeit ausführen sollte daher zwingend zwischen dieser Tätigkeit und der reinen Verwaltungstätigkeit unterschieden werden.
BFH, Urteil vom 14. 3. 2011 – I R 23/10
(FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg 19. 12. 2009 3 K 131/07)
Kategorien: DBA, Schweiz
Schlagworte:Aktiengesellschaft, Schweiz, Verwaltungsrat