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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

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Thema: Vorsorgeaufwendungen

21.07.2009

Beiträge zu ausländischen Versorgungseinrichtungen keine Sonderausgaben

Beiträge an schweizerische Versorgungseinrichtungen sind dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die schweizerischen Einkünfte dem deutschen Besteuerungsrecht nicht unterfallen.

Auch Einkünfte die durch das Doppelbesteuerungsabkommen originär dem anderen Staat zugewiesen sind fallen unter den Progressionsvorbehalt.


Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21.07.2009 Az 11 K 378/07 mehr

24.06.2009

Beschränkter Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen

Der beschränkte Sonderausgabenauszug für Vorsorgeaufwendungen ist auch dann europarechtskonform, wenn ein anderer Staat die Altersrenten der vollen Besteuerung unterwirft, während Deutschland das volle Besteuerungsrecht für die laufenden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hat. (hier: Frankreich)

BFH, Urteil vom 24.6.2009 – X R 57/06 (FG des Saarlandes vom 21.6.2006 – 1 K 394/02

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30.04.2009

Ausschluss des Sonderausgabenabzuges

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben nur im Wohnsitzstaat zu berücksichtigen. Es verstößt nicht gegen Europarecht, wenn diese Beträge, auch nicht anteilig, im Tätigkeitsstaat als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden können.

Urteil  des FG Düsseldorf vom 30.04.2009 Az 16 K 4273/07

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