Thema: Wegzugsbesteuerung
12.10.2010
Wegzug in die Schweiz wegen Heirat muss zeitnah erfolgen
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es die Sache der Finanzbehörden sei, Verwaltungsanweisungen und Verständigungsvereinbarungen auszulegen, dies sei grundsätzlich gerichtlich auch nicht überprüfbar. Hinsichtlich der Ausnahme der Wegzugsbesteuerung bei Heirat wird demnach ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Heirat und Wegzug (6 Monate) verlangt.
FG Baden-Württemberg: Urteil vom 06.05.2010 – 3 K 3043/09
Kategorien: AStG, Schweiz
Schlagworte:Schweiz, Wegzugsbesteuerung