Berechnung der Anwesenheitstage für die 183-Tage-Regel (hier: Frankreich)
Der Berechnung, der für die 183-Tage-Regel bedeutsamen Tage, dürfen nur diejenigen Tage zugrunde gelegt werden, an denen der Steuerpflichtige sich auch tatsächlich physisch in dem Land aufgehalten hat. Wielange dieser Aufenthalt an dem jeweiligen Tag andauerte ist nicht entscheidend, sofern es sich nicht nur um einen reinen Transit gehandelt hat. (hier: DBA D-Frankreich)
BFH, Urteil vom 12. 10. 2011 – I R 15/11
FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg 12. 1. 2011 2 K 73/07
Kategorien: 183 Tage, DBA
Schlagworte:Frankreich