Renten / FA Neubrandenburg
Besteuerung von im Ausland lebenden Rentnern
Tausende von im Ausland lebenden Rentnern erhalten dieser Tage unliebsame Post vom Finanzamt Neubrandenburg (FA Neubrandenburg). Seit dem Jahr 2005 sind Renten in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Im Ausland lebende Rentner, die Rentenbezüge aus deutschen Kassen erhalten sind davon aber ebenso betroffen. Grundsätzlich sind auch diese Renten, die ins Ausland bezogen werden in Deutschland steuerpflichtig, je nach Wohnsitzstaat des Rentners regeln Doppelbesteuerungsabkommen die Verteilung des Besteuerungsrechts.
Das FA Neubrandenburg ist als zentrales Finanzamt für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig und versendet auf Grund der nahenden Verjährung derzeit Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006, die weiteren Jahre werden dann noch folgen.
In sehr vielen Fällen sind die dort angesetzten Einkünfte zu hoch oder es wurden Steuervorteile nicht gewährt oder es gibt eine günstigere Gestaltungsvariante. Übersenden Sie uns einfach unverbindlich Ihre Steuerbescheide und sonstige Schreiben von Finanzamt Neubrandenburg (RiA) und wir prüfen, ob wir erfolgreich für Sie die Steuer senken oder vollständig aufheben können. Gegebenenfalls erstellen wir Ihre Steuererklärungen für alle Jahre gegen gesonderte Vergütung, hierüber informieren wir Sie aber bevor Kosten entstehen.
Bei Interesse übersenden Sie uns bitte per E-Mail (haberbosch@doppelbesteuerung.eu) oder Fax (0049-761-29678810) Ihre Einkommensteuerbescheide, Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse und beschreiben Sie uns Ihre persönliche Lage, insbesondere Zeitpunkt des Wegzugs, Art und Höhe der Renteneinkünfte und der weiteren Einkünfte.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.rentnerbesteuerung.eu
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