Rentner in Italien doch steuerpflichtig!!!!
Lange galt die entscheidung des BFH, dass Renten aus der deutschen Sozialversicherung bei einem in Italien lebenden Rentner, nicht der duetschen Besteuerung unterliegen. Diese Ansicht wurde nun fallengelassen. Renten aus der deutschen Sozialversicherung (bspw. Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft, Versorgungswerke) sind nun in D steuerpflichtig, sofern der Empfänger Deutscher Staatsangehöriger ist und nicht zugleich die italienische Staatsangehörigkeit besitzt.
Rentner aus Italien müssen nun also dringend die unbeschränkte Steuerpflicht prüfen.
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Hier das Urteil im Volltext:
Urteil vom 17. August 2022, I R 17/19 Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989
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