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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

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Rentner in Italien doch steuerpflichtig!!!!

Lange galt die entscheidung des BFH, dass Renten aus der deutschen Sozialversicherung bei einem in Italien lebenden Rentner, nicht der duetschen Besteuerung unterliegen. Diese Ansicht wurde nun fallengelassen. Renten aus der deutschen Sozialversicherung (bspw. Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft, Versorgungswerke) sind nun in D steuerpflichtig, sofern der Empfänger Deutscher Staatsangehöriger ist und nicht zugleich die italienische Staatsangehörigkeit besitzt.
Rentner aus Italien müssen nun also dringend die unbeschränkte Steuerpflicht prüfen.
Schreiben Sie uns an haberbosch@rentnerbesteuerung.eu oder buchen Sie Ihre telefonische Beratung direkt unter dem folgenden Link : Telefonberatung Rentner in Italien

Hier das Urteil im Volltext:

Urteil vom 17. August 2022, I R 17/19 Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

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Der Fall Hoeneß – die strafbare Selbstanzeige!

Der Fall Uli Hoeneß hat die Diskussion um die Selbstanzeige wieder einmal in die Öffentlichkeit gebracht.

Dies obwohl oder gerade weil, die Öffentlichkeit die Hintergründe nicht oder falls überhaupt nur rudimentär kennt. Die Selbstanzeige an sich ist ein Instrumentarium, das der Gesetzgeber wissentlich zur Verfügung stellt, um Verfehlungen im steuerlichen Bereich korrigieren zu können, ohne strafrechtliche Folgen fürchten zu müssen. Tausende Selbstanzeige werden erstattet, die fälligen Steuern nachgezahlt und der Fall wieder, ohne strafrechtliche Folgen, zu den Akten gelegt.

Allerdings gibt es vermehrt Fälle, in denen etwas schief läuft. Gerade die Schweiz ist ein beliebter Finanzplatz für Deutsche. Allerdings könnten die steuerlichen Rahmenbedingungen nicht unterschiedlicher sein. In den allermeisten Fällen, handelt es sich bei dem Kapital selbst, das in der Schweiz liegt nicht um sogenanntes Schwarzgeld. Allerdings sind die Erträge hieraus, seien es Zinsen, Dividenden oder Spekulationsgewinne meist nicht in deutschen Steuererklärungen deklariert. Entscheidet sich der Steuerpflichtige nun zur Selbstanzeige, mehr

Mahnung vom FA Neubrandenburg für Auslandsrentner

Mahnung vom FA Neubrandenburg aber keine Steuerbescheide erhalten

Viele Auslandsrentner erhalten derzeit Mahnungen vom FA Neubrandenburg über horrende Steuerbeträge. Nur haben diese Rentner nie einen Steuerbescheid erhalten. In diesen Fällen muss schnellstens gehandelt werden um keine Fristen zu versäumen. Sicherlich ist es häufiger, dass per Post versandte Schreiben in das Ausland eher verloren gehen als im Inland, dennoch gibt es eine gesetzliche Zugangsfiktion für Steuerbescheide die die Einspruchsfristen zu laufen beginnen lässt. Dennoch bleibt das FA beweispflichtig, dass die Bescheide auch zugegangen sind. Da spätestenes mit Erhalt der Mahnung vom FA Neubrandenburg (RiA) Kenntnis besteht muss umgehend gehandelt werden.

Wenden Sie sich an uns, falls Sie auch Betroffen sind, in den allermeisten Fällen kann die Steuerlast ganz erheblich gesenkt oder sogar vollständig rückgängig gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns unter haberbosch@doppelbesteuerung.eu oder informieren Sie sich über unser Angebot.

Auslandsrentner in Frankreich

Besteuerung deutscher Rentner in Frankreich

Frankreich ist eines der beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer, insbesondere für deutsche Rentner. Diese haben mittlerweile Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit unliebsamen Nachrichten. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen sind zumindest Renten aus der deutschen Sozialversicherung in Deutschland steuerpflichtig. Das FA Neubrandenburg hat auf Grund der drohenden Verjährung bereits Bescheide für die Jahre 2005-2006, oftmals sogar bis 2011 erstellt und versandt. Tausende von Rentnern drohen hohe Nachzahlungen.

In vielen Fällen ist es allerdings möglich diese Steuerlast zu senken, in den allermeisten Fällen sogar auf eine 0,00 € Steuerbelastung. Wichtig ist vor allem schnell zu handeln, damit die Steuerbescheide des FA Neubrandenburg (RiA) nicht bestandskräftig werden.

Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen.

Auslandsrentner in Südafrika

Besteuerung deutscher Rentner in Südafrika

Wie viele andere Rentner, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, versendet das Finanzamt Neubrandenburg derzeit Einkommensteuerbescheide an Rentner, die in Südafrika leben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika schützt diese Rentner nicht, da zwar im Doppelbesteuerungsabkommen diverse Besteuerungsrechte nur Südafrika zugesprochen werden, allerdings nimmt Südafrika dieses Besteuerungsrecht nicht wahr. Südafrika besteuert grundsätzlich nur Einnahmen, die aus dem Territorium des Staates Südafrika stammen. Nach dem DBA fällt das Besteuerungsrecht für Renten die aus Deutschland stammen damit wieder Deutschland zu. Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) verlangt daher derzeit ganz erhebliche Steuersummen von den betroffenen Personen.

Falls Sie hiervon betroffen sind, nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr und klicken Sie hier für weitere Informationen. In nahezu allen Fällen kann durch unsere Tätigkeit die Steuerlast die ursprünglich vom Finanzamt Neubrandenburg gefordert wird auf 0,00 € gesenkt werden.

Besteuerung von Auslandsrentnern

Steuerbescheide Finanzamt Neubrandenburg
Seit geraumer Zeit verschickt das FA Neubrandenburg Steuerbescheide an Rentner in der ganzen Welt. Grund hierfür ist eine Änderung der Besteuerung von Renten aus deutschen Quellen im Jahr 2005, die nun mit voller Härte durchgesetzt wird. Rentner, die Bescheide erhalten sollten diese umgehend prüfen lassen um keine Fristen zu versäumen. Die festgesetzte Steuer steht oftmals nicht im Verhältnis zu den Einnahmen dieser Rentner. In sehr vielen Fällen gelingt es, diese Steuer durch die Abgabe von Steuererklärungen zu senken oder sogar ganz zu verhindern. Wir bieten die unverbindliche Prfung dieser Steuerbescheide  an.  Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Personengesellschaft

Die Frage, ob eine Personengesellschaft intransparent oder transparent behandelt wird, d.h.  ob die Einkünfte dem Gesellschafter oder der Gesellschaft zugerechnet werden, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Personengesellschaften werden nach deutschem Recht transparent behandelt, d.h. die Einkünfte werden beim Gesellschafter und nicht der Gesellschaft besteuert.

BFH, Urteil vom 25.05.2011 – I R 95/10

Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 2. 9. 2010 9 K 2510/04 B

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Behandlung von Sondervergütungen eines ehemaligen Gesellschafters

Ruhegehälter die als nachträgliche Sondervergütungen einer Gesellschaft einem im Ausland ansässigen ehemaligen Gesellschafter zufliessen, werden nicht als Unternehmenseinkünfte, sondern als Ruhegehälter nach DBA besteuert. Hieran ändert auch §50d X EStG nichts, da einem ehemaligen Gesellschafter kein „Gewinnanteil“ der Gesellschaft mehr zufliessen kann, sofern er seine Stellung als Gesellschafter nicht mehr besitzt.

BFH, Beschluss vom 08.11.2010 – I R 106/09

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 9. 10. 2009 10 K 3312/08



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Unsere Leistungsangebote in der Krise

Die Corona-Krise hält die Welt in Atem, aber sie dreht sich, wenngleich langsamer, weiter. Insbesondere sind steuerliche Pflichten weiter zu erfüllen, Fristen sind zu beachten. Wir haben unseren Kanzleibetrieb so umgestellt, dass wir weiterhin in gewohnter Art und Weise zu Ihrer Verfügung stehen. An die Stelle von persönlichen Besprechungen sind Videokonferenzen getreten, Telefonberatung und E-Mail-Beratung sind ebenso leicht online zu buchen mit Terminauswahl. Warte- und Fahrtzeiten entfallen, insofern hat jede Krise auch etwas Gutes.

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