Rentner in Italien doch steuerpflichtig!
Lange galt die entscheidung des BFH, dass Renten aus der deutschen Sozialversicherung bei einem in Italien lebenden Rentner, nicht der...
Beratung und Vertretung bei Doppelbesteuerungsproblemen, Auslandsentsendung, Grenzgängern, beschränkter Steuerpflicht, Steuerstrafverfahren und Steuerfahndungsfällen vom Fachanwalt für Steuerrecht.
Internationales Steuerrecht erfordert spezialisiertes Wissen. In diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie.
Kommt es zu einem Kontakt mit der Steuerfahndung, ist besonnenes und überlegtes Handeln entscheidend. Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und ziehen Sie umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzu. Unüberlegte Aussagen oder vorschnelle Reaktionen im frühen Stadium lassen sich später häufig nicht mehr korrigieren.
Wir stehen Ihnen sowohl mit einer engagierten strafrechtlichen Verteidigung als auch mit fundierter steuerrechtlicher Beratung zur Seite – kompetent, diskret und mit klarem Blick für Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Bei Streitigkeiten über die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber dem Finanzamt sowie vor dem Finanzgericht. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte ist häufig komplex und mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Wir begleiten Sie kompetent durch Einspruchs- und Klageverfahren und setzen uns für eine rechtssichere und wirtschaftlich optimale Lösung ein.
Darüber hinaus erstellen wir Steuererklärungen – insbesondere bei Sachverhalten des internationalen Steuerrechts und bei Fragen der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht – und sorgen für eine sorgfältige und gesetzeskonforme Umsetzung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen.
Im Ausland lebende Rentner mit deutschen Rentenbezügen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht in Deutschland. Problematisch ist dabei häufig die beschränkte Steuerpflicht, bei der bereits ab dem ersten Euro vergleichsweise hohe Steuerbelastungen entstehen können.
Wir prüfen sorgfältig, ob in Ihrem Fall rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuer bestehen. In der überwiegenden Zahl der Fälle lassen sich deutliche Entlastungen erreichen. Durch die fachgerechte Erstellung Ihrer Steuererklärungen und die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche erzielen wir regelmäßig Steuerersparnisse – häufig in Höhe von deutlich über 1.000 € pro Jahr.
Die Abgabenordnung eröffnet unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit, durch eine wirksame Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, wenn bislang nicht erklärte Einkünfte nachträglich offengelegt werden. Die gesetzlichen Anforderungen sind in den vergangenen Jahren erheblich verschärft worden. Bereits kleinste Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – mit der Folge eines Strafverfahrens.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation mit höchster Sorgfalt, entwickeln eine rechtssichere Strategie und begleiten Sie diskret und kompetent durch den gesamten Prozess. Ziel ist eine vollständige und wirksame Selbstanzeige sowie die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen.
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Rechtsanwalt · Freiburg im Breisgau
Seit zwei Jahrzehnten berate ich Mandanten in komplexen steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen, auch mit internationalem Bezug (ob Grenzgänger, Auslandsrentner oder Erbfolgeberatung). Meine Erfahrung steht Ihnen zur Verfügung, selbst in exotischen Bereichen wie zum Beispiel der Besteuerung von Kryptowährungen.
Die Bewertung meiner Leistung durch bisherige Mandanten spricht für sich.
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