Beratung & Vertretung
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Allgemein
Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir sowohl die Prüfung einzelner grenzüberschreitenden Sachverhalte, die Prüfung möglicher Gestaltungsalternativen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte im behördlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht bzw. dem Bundesfinanzhof an. Günstigenfalls vor einem Umzug ins Ausland oder einem Zuzug nach Deutschland beraten wir Sie über die Rechtsfolgen, die Gestaltungsalternativen, sowie über Gefahren, die im internationalen Steuerrecht lauern.
Aber auch nach einem Umzug ins Ausland oder einem Zuzug nach Deutschland treten häufig Streitfragen mit den Finanzbehörden auf, bei denen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung im internationalen Steuerrecht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Finanzamt vertreten, dies sowohl im Einspruchs- als auch im Klageverfahren.
Gerne können Sie völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen und sich über die Möglichkeiten einer Beratung oder Vertretung und die jeweilige Vergütung, die sich stets nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache richtet, informieren. Die Entfernung zwischen Mandant und Rechtsanwalt stellt heute in nahezu allen Fällen kein Problem dar, die neuen Medien gewährleisten eine schnelle und direkte Kommunikation und den Austausch der erforderlichen Unterlagen. Gerichts- und Behördentermine nehme ich im ganzen Bundesgebiet war.
Steuererklärungen, Buchführung und Jahresabschlüsse
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von Steuererklärungen mit internationalen Bezug, sei es für Grenzgänger, Rentner mit Wohnsitz im Ausland oder beschränkt Steuerpflichtige mit Miet- oder sonstigen Einnahmen in Deutschland.
Weiterhin bieten wir die Buchführung und die Erstellung von Jahresabschlüssen für international tätige Unternehmen mit Betriebsstätten oder verbundenen Unternehmen in Deutschland an. Die Besonderheiten der Betriebsstättenbesteuerung und der internationalen Verrechnungspreise sind unsere Herausforderung für die wir auf unsere jahrelange Erfahrung im internationalen Steuerrecht zurückgreifen können.
Die Fragen der Verrechnungspreise und der Betriebsstättenbesteuerung treten meist in der Betriebsprüfung auf. Als Spezialisten im internationalen Steuerrecht begleiten wir Ihre Betriebsprüfung eigenständig oder unterstützen Ihren regelmäßigen Steuerberater in den speziellen Fragen mit internationalem Bezug.
Für Steuerberater & Rechtsanwälte
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten handelt es sich stets um Einzelfälle, die rechtlichen Grundlagen sind oft Spezialmaterie, so dass ich auch die Unterstützung von Steuerberatern und Rechtsanwälten anbiete.
Sie als Steuerberater, der sich um das Alltagsgeschäft des Mandanten kümmert und nicht die Zeit hat, sich aufwendig in diese Spezialmaterie einzulesen, können mich gerne vertraulich beauftragen. Bei einer direkten Beauftragung durch Sie, nehme ich keinen Kontakt mit dem Mandanten auf, vielmehr sind nur Sie mein Ansprechpartner. Der Vorteil besteht in Ihrer Zeitersparnis und der kompetenten Beratung, gleichzeitig können Sie dem Mandanten gegenüber das fertige Ergebnis präsentieren.
Als Rechtsanwalt haben Sie in einer immer stärker regulierten Rechtswirklichkeit Ihre eigenen Kernkompetenzen. Allerdings sind Einzelfragen im internationalen Steuerrecht bspw. in einem familienrechtlichen oder erbrechtlichen Mandat oft entscheidend, auch wenn die eigenen Kernkompetenzen dort nicht liegen.
Gerne lass ich mich von Ihnen direkt beauftragen, Einzelfragen zu prüfen und Ihnen das Ergebnis zu kommen zu lassen. Der Vorteil für Ihren Mandanten drängt sich auf, da dieser seine rechtliche Beratung (von Ihnen) aus einer Hand erhält.
Gerne können Sie unverbindlich mit mir in Kontakt treten und sich auch über die Vergütung informieren.