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Die Kanzlei bietet Prüfung einzelner grenzüberschreitender Sachverhalte, Prüfung möglicher Gestaltungsalternativen sowie Durchsetzung von Rechten im behördlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht bzw. dem Bundesfinanzhof an.
Beratung vor Umzügen ins Ausland oder Zuzügen nach Deutschland werden angeboten, einschließlich Informationen über Rechtsfolgen, Gestaltungsalternativen und potenzielle Gefahren im internationalen Steuerrecht.
Nach Umzügen treten häufig Streitfragen mit Finanzbehörden auf, bei denen die Kanzlei Mandanten vertritt – sowohl in Einspruchs- als auch Klageverfahren.
Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich. Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Sache. Die Entfernung zwischen Mandant und Rechtsanwalt stellt in nahezu allen Fällen kein Problem dar – Gerichts- und Behördentermine werden im gesamten Bundesgebiet wahrgenommen.
Steuererklärungen, Buchführung und Jahresabschlüsse
Wir sind spezialisiert auf Steuererklärungen mit internationalem Bezug für Grenzgänger, Rentner mit Wohnsitz im Ausland und beschränkt Steuerpflichtige mit deutschen Miet- oder sonstigen Einnahmen.
Buchführung und Jahresabschlüsse für international tätige Unternehmen mit Betriebsstätten oder verbundenen Unternehmen in Deutschland gehören ebenso zu unserem Leistungsangebot. Besonderheiten der Betriebsstättenbesteuerung und internationaler Verrechnungspreise sind dabei unsere Kernkompetenz.
Fragen zu Verrechnungspreisen und Betriebsstättenbesteuerung treten üblicherweise in Betriebsprüfungen auf. Wir begleiten Betriebsprüfungen eigenständig oder unterstützen reguläre Steuerberater in speziellen Fragen mit internationalem Bezug.
Für Steuerberater & Rechtsanwälte
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind Einzelfälle mit oft spezialisierten rechtlichen Grundlagen. Wir bieten auch Unterstützung für Steuerberater und Rechtsanwälte an.
Steuerberater können uns vertraulich beauftragen. Bei direkter Beauftragung erfolgt kein Kontakt mit dem Mandanten – nur der Steuerberater ist Ansprechpartner. Der Vorteil: Zeitersparnis und kompetente Beratung; dem Mandanten wird das fertige Ergebnis präsentiert.
Rechtsanwälte können bei Einzelfragen im internationalen Steuerrecht eine Beauftragung anfordern. Der Vorteil: Mandanten erhalten ihre Beratung aus einer Hand.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – über die Vergütung informieren wir Sie vorab.
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