Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@doppelbesteuerung.eu

Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
– Erbrecht

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Informationen zur Doppelbesteuerung

[:de]

Der Problematik einer drohenden Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird mit vielen unterschiedlichen Methoden entgegengetreten.

Menschen die in unterschiedlichen Staaten arbeiten und leben, oder in anderen Staaten Beteiligungen, Haus- und Wohneigentum besitzen sehen sich oft der steuerlichen Inanspruchnahme durch beide beteiligten Staaten ausgesetzt.

Die Bundesrepublik hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, welche diese Doppelbesteuerung verhindern sollen.

Aber auch bei einer möglichen Doppelbesteuerung in Staaten, mit denen die BRD kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, besteht die Möglichkeit einer Anrechnung der ausländischen Steuer oder der Freistellung dieser Einkünfte mit oder auch ohne Progressionsvorbehalt.

In einer Welt in der die Globalisierung und auch die Mobilität ständig ansteigt, ist das Recht der Doppelbesteuerung von wachsender Bedeutung. Gleichzeitig handelt es sich aber auch um eine schwierige, von zahlreichen Sonderbestimmungen durchdrungene Rechtsmaterie.

Jeder Sachverhalt ist stets ein Einzelfall, oft können die ergangenen Urteile oder Verwaltungsanweisungen nicht ohne Weiteres übernommen werden.

Um Ihnen einen ersten Überblick über dieses Rechtsgebiet zu geben unterhalte ich diese Seite. Die Prüfung einzelner Fälle und Gestaltungen sollten Sie aber stets dem Experten überlassen.

Gerne können Sie hierfür mit mir in Kontakt treten. Schildern Sie Ihren Sachverhalt einfach und unverbindlich per E-Mail an Haberbosch@doppelbesteuerung.eu damit ich Ihnen einen ungefähren Kostenrahmen vorab mitteilen kann.

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