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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht
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Thema: leitende Angestellte

18.02.2011

Grenzgänger nach Art. 15a DBA Schweiz

Die Grenzgängerregelung geht der Grundregel für Arbeitseinkommen nach Art.15 DBA vor. Dies bedeutet, dass auch die Ausnahmeregelung für leitende Angestellte nicht greift, sofern dieser Grenzgänger ist. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass Grenzgänger bereits derjenige ist, der regelmäßig, nicht notwendig täglich, auf dem Arbeitsweg die Grenze passiert.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.2008 – 3 K 119/07 (Rev. eingelegt BFH I R 86/08)

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05.10.2010

Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Geschäftsführers der zeitgleich Delegierter ist.

Die Aufteilung der Einkünfte eines Geschäftsführers, der zeitgleich Delegierter der Kapitalgesellschaft ist, ist nach dem DBA D-CH nicht angezeigt. Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates gilt für die Gesamteinkünfte, während die erhobene Quellensteuer lediglich angerechnet wird.

FG Baden-Württemberg: Urteil vom 17.12.2009 – 3 K 3006/08

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14.02.2010

Grenzgängereigenschaft bei mehrmonatiger Tätigkeit in Drittland; Abgrenzung leitender Angestellter – Arbeitnehmer

Das FG Baden-Württemberg nimmt erneut ausführlich Stellung zu den Voraussetzungen der Grenzgängerregelung DBA D-CH und legt dar wann eine mehrmonatige Tätigkeit in einem Drittstaat nicht schädlich ist. Des Weiteren wird Stellung zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und leitenden Angestellten speziell in Schweizer Großfirmen genommen.

FG Baden-Württemberg Urteil vom 12.03.2009; Az: 3 K 4105/08
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