Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist die Ermittlungsbehörde der Finanzverwaltung. Sie ermittelt bei Verdacht von Steuerstraftaten den steuerlichen und strafrechtlichen Sachverhalt und hat dazu umfassende Befugnisse bzw. kann die Ermittlungen mittels richterlichen Durchsuchungsbefehlen forcieren.
Bei Kontakt mit der Steuerfahndung, d.h. meist bei Beginn einer Hausdurchsuchung sollte unbedingt Ruhe bewahrt werden. Idealerweise sollte umgehend ein Rechtsanwalt beigezogen werden, jedenfalls sollten keinerlei Angaben gemacht werden. Die Überredungskunst und -taktik der Steuerfahnder ist beeindruckend, dennoch lautet die oberste Prämisse: Schweigen!
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss und das Protokoll der Durchsuchung und/oder der Beschlagnahme aushändigen und beauftragen Sie umgehend hiernach einen Rechtsanwalt als Verteidiger. Die Fehler, die in diesem frühen Stadium begangen werden, können später nicht mehr korrigiert werden und schlagen sich nicht nur im strafrechtlichen Verfahren sondern auch bei der Steuerfestsetzung nieder.
Rechtsanwalt Haberbosch steht Ihnen als Verteidiger aber auch als steuerlicher Berater zur Seite wenn die Steuerfahndung anklopft. Nehmen Sie lieber früher als zu spät Kontakt per E-Mail Haberbosch@doppelbesteuerung.eu oder telefonisch unter 0761/2967880 auf. Teilen Sie mit, dass es sich um eine Steuerfahndungssache handelt und Sie werden mit höchster Priorität behandelt.