Thema: Nichtrückkehrtage
02.02.2011
Nichtrückkehrtage bei Dienstreisen
Dienstreisen in den Ansässigkeitsstaat stellen keine Nichtrückkehrtage i.S.d. DBA Deutschland-Schweiz dar. Sofern ein leitender Angestellter bei einer Dienstreise in seinem Ansässigkeitsstaat nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, entsteht dennoch kein die Grenzgängereigenschaft ausschließender Nichtrückkehrtag.
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.2008 – 3 K 3005/08
Kategorien: DBA, Schweiz
Schlagworte:Grenzgänger, Nichtrückkehrtage, Schweiz