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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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– Steuerrecht
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Thema: Nichtrückkehrtage

02.02.2011

Nichtrückkehrtage bei Dienstreisen

Dienstreisen in den Ansässigkeitsstaat stellen keine Nichtrückkehrtage i.S.d. DBA Deutschland-Schweiz dar. Sofern ein leitender Angestellter bei einer Dienstreise in seinem Ansässigkeitsstaat nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, entsteht dennoch kein die Grenzgängereigenschaft ausschließender Nichtrückkehrtag.

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.2008 – 3 K 3005/08

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