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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
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Rechtsgebiete:

– Steuerrecht
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Kategorie: DBA

01.09.2012

Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Personengesellschaft

Die Frage, ob eine Personengesellschaft intransparent oder transparent behandelt wird, d.h.  ob die Einkünfte dem Gesellschafter oder der Gesellschaft zugerechnet werden, richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates. Personengesellschaften werden nach deutschem Recht transparent behandelt, d.h. die Einkünfte werden beim Gesellschafter und nicht der Gesellschaft besteuert.

BFH, Urteil vom 25.05.2011 – I R 95/10

Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 2. 9. 2010 9 K 2510/04 B

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30.08.2012

Behandlung von Sondervergütungen eines ehemaligen Gesellschafters

Ruhegehälter die als nachträgliche Sondervergütungen einer Gesellschaft einem im Ausland ansässigen ehemaligen Gesellschafter zufliessen, werden nicht als Unternehmenseinkünfte, sondern als Ruhegehälter nach DBA besteuert. Hieran ändert auch §50d X EStG nichts, da einem ehemaligen Gesellschafter kein „Gewinnanteil“ der Gesellschaft mehr zufliessen kann, sofern er seine Stellung als Gesellschafter nicht mehr besitzt.

BFH, Beschluss vom 08.11.2010 – I R 106/09

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 9. 10. 2009 10 K 3312/08



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27.08.2012

Berechnung der Anwesenheitstage für die 183-Tage-Regel (hier: Frankreich)

Der Berechnung, der für die 183-Tage-Regel bedeutsamen Tage, dürfen nur diejenigen Tage zugrunde gelegt werden, an denen der Steuerpflichtige sich auch tatsächlich physisch in dem Land aufgehalten hat. Wielange dieser Aufenthalt an dem jeweiligen Tag andauerte ist nicht entscheidend, sofern es sich nicht nur um einen reinen Transit gehandelt hat. (hier: DBA D-Frankreich)

BFH, Urteil vom 12. 10. 2011 – I R 15/11

FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg 12. 1. 2011 2 K 73/07



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24.08.2012

Sondervergütungen eines ehemaligen Gesellschafters einer Personengesellschaft

Nachträgliche Einnahmen eines ehemaligen Gesellschafters einer deutschen Personengesellschaft sind nach DBA-Recht nicht als Unternehmensgewinne sondern, vorliegend, als Ruhegehälter zu qualifizieren und damit im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung zu unterwerfen.

Bei der Anwendung des §50d X EStG durch die Finanzbehörden, insbesondere bei Betriebsprüfungen, ist Vorsicht geboten und es sollte durch den Berater ganz genau geprüft werden, ob die engen Voraussetzungen die der BFH aufgestellt hat, vorliegen.

BFH, Urteil vom 07.12.2011 – I R 5/11



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24.08.2012

Freigestellte Einkünfte und der treaty override des §50d EStG ( hier Einkünfte eines Piloten einer ausländischen Fluggesellschaft)

Werden Einkünfte nach einem DBA freigestellt und der Steuerpflichtige weist nach, dass der andere Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder die Steuern bezahlt wurden, so kann das deutsche Besteuerungsrecht nicht nach §50d Abs. IX EStG wiederaufleben, weil Absatz IIX eine speziellere Regelung darstellt. Insofern kommt es also nicht darauf an, ob die Besteuerung im anderen Staat nur deswegen nicht erfolgt, weil der Steuerpflichtige dort keinen Wohnsitz hat.

BFH, Urteil vom 11.01.2012 – I R 27/11



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17.08.2012

Ausländische Veräußerungsverluste und die Geltendmachung im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes

Ausländische Veräußerungsverluste, die im Inland im Wege des negativen Progressionsverlustes zu berücksichtigen sind, sind in voller Höhe geltend zu machen und nicht etwa im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung.

BFH, Urt. vom 01.02.2012 – I R 34/11 (Vorinstanz: FG Münster vom 18. 3. 2011 4 K 3477/09 E (EFG 2011, 1705))



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16.08.2012

Grenzgänger Frankreich

Die Grenzgängereigenschaft geht – bei einer Beschäftigung in der Grenzzone während des ganzen Kalenderjahres – nur dann nach Art. 13 V DBA-Frankreich verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen entweder nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dienstreisen außerhalb der Grenzzone führen auch insoweit zu Nichtrückkehrtagen, als sie im Ansässigkeitsstaat durchgeführt werden.

BFH, Urt. vom 17.03.2010 – I R 69/08 (NV) (Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. 6. 2008 Az.: 11 K 21/06)

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01.08.2012

Zurechnung von Einkünften zu einer inländische Betriebsstätte

Selbst bei Umqualifizierung von Einkünften nach § 50d Abs. 10 EStG müssen Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können, um in Deutschland der Besteuerung unterworfen zu werden. Liegt keine inländische Betriebsstätte vor oder können die Einkünfte auf Grund Ihrer Art oder Ihres Entstehens nicht dieser Betriebsstätte zugerechnet werden, entfällt das deutsche Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.(hier: DBA D-USA)

BFH, Urteil vom 8. 9. 2010 – I R 74/09 (FG München 30. 7. 2009 1 K 1816/09)

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30.05.2012

Zusammenveranlagung von Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz

Unter engen Voraussetzungen können auch Ehegatten mit Wohnsitz im EU-Ausland die Zusammenveranlagung prüfen. Die Frage ob eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung steuerlich günstiger ist, muss im Einzelfall berechnet werden.

BFH, Urteil vom 8. 9. 2010 – I R 28/10 mehr

29.05.2012

Versteuerung von Einkünften aus Tätigkeit als Verwaltungsrat einer Schweizer AG

Die Regelung des Art. 16 des DBA mit der Schweiz betrifft nur die reine Tätigkeit als Verwaltungsrat, mithin die aufsichtsführende Tätigkeit. Die darüberhinausgehende geschäftsführende Tätigkeit richtet sich wiederum nach den Art. 15 und 15a, insbesondere auch Art.15 Abs IV des DBA. Für Verwaltungsräte, die auch eine geschäftsleitende Tätigkeit ausführen sollte daher zwingend zwischen dieser Tätigkeit und der reinen Verwaltungstätigkeit unterschieden werden.

BFH, Urteil vom 14. 3. 2011 – I R 23/10

(FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg 19. 12. 2009 3 K 131/07)

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