Thema: Freizügigkeitsleistung
24.10.2010
Der Vorbezug aus einer Freizügigkeitsleistung eines deutschen Grenzgängers
Die Freizügigkeitsleistung, die ein deutscher Grenzgänger als Vorbezug ausgezahlt bekommt stellt eine nach § 22 EStG steuerpflichtige Rentenzahlung dar. Bei der Einmalzahlung handelt es sich lediglich um eine andere Auszahlungsweise einer ratierlichen Rentenleistung.
BFH, Beschluss vom 25. 3. 2010 – X B 142/09
Kategorien: DBA, Schweiz
Schlagworte:Freizügigkeitsleistung, Grenzgänger, Schweiz