Thema: Lohnsteuer
29.04.2009
Geburtengeld unterliegt nicht der Einkommensteuer
Das schweizer Geburtengeld unterliegt nicht der deutschen Einkommensteuer, die auf dieses versicherte Risiko gezahlten Beiträge des Arbeitgebers sind dagegen aber Lohnzahlung und vom Arbeitnehmer zu versteuern.
Urteil des BFH vom 29.04.2009 Az X R 31/08
Kategorien: DBA, Einkommen, Grenzgänger, Schweiz
Schlagworte:Lohnsteuer, Schweiz