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Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt
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Fax 0761 / 29 67 88-10
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Thema: Lohnsteuer

29.04.2009

Geburtengeld unterliegt nicht der Einkommensteuer

Das schweizer Geburtengeld unterliegt nicht der deutschen Einkommensteuer, die auf dieses versicherte Risiko gezahlten Beiträge des Arbeitgebers sind dagegen aber Lohnzahlung und vom Arbeitnehmer zu versteuern.

Urteil des BFH vom 29.04.2009 Az X R 31/08

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